Bemerkungen zu Familiennamen
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Das Leben von Paul und Jakob
Kirchenbücher

Nichts ist uns geläufiger als die Tatsache, dass Jedermann einen Familiennamen trägt, genau genommen tragen muss! Aber das war natürlich nicht immer so. Familiennamen sind, in historischen Dimensionen gesehen, sogar eine recht neue Errungenschaft, sozusagen eine ordnungspolitische Neuerung des Mittelalters. Das gilt jedenfalls für den deutschsprachigen Raum. In Finnland beispielsweise sind Familiennamen erst 1920 per Gesetz verbindlich eingeführt worden.

Die Wurzeln unserer Familiennamen reichen tatsächlich oftmals bis ins Mittelalter zurück – jedoch nicht weiter. Jeder, der den Namen Quintus auf die Römischen Besatzungstruppen in Germanien bzw. ganz Europa zurückführen möchte (es wäre ja so schön und einfach), sollte sich dies vor Augen halten.

Taufnamen
Bis zum Ende des 11. Jahrhunderts begnügte man sich im deutschsprachigen Raum mit einem Personen- (Tauf-) namen. Weil damals, insbesondere bei der Landbevölkerung, nur wenige Menschen in kleinen Dörfern lebten, war der Taufname auch vollkommen ausreichend, um den Träger des Namens eindeutig zu bestimmen. Allerdings waren zu allen Zeiten, vermutlich auf der ganzen Welt, zusätzlich Spitznamen (oder Spottnamen, „nicknames“) üblich. Wenn in einem Dorf, was nicht selten war, die Hälfte aller männlichen Einwohner z.B. Josef hießen, lag eine nähere Kennzeichnung der Personen auf der Hand. Recht deftige Zusatznamen waren durchaus an der Tagesordnung.

Beinamen
Aber auch andere Beinamen (z.B. Hausnamen, Berufs- Herkunfts- und andere Bezeichnungen) wurden den Taufnamen hinzugefügt, um eine Person näher zu kennzeichnen, die dann meist Grundlage für die späteren Familiennamen wurden. Bereits seit dem 8. Jahrhundert sind sie vereinzelt nachweisbar. Die ersten echten Doppelnamen kamen (von Oberitalien ausgehend) im süd- und westdeutschen Raum auf, setzten sich dann im 13./14. Jahrhundert im ganzen deutschen Sprachraum durch.

Verbindliche Namen
Was also waren die Gründe zur flächendeckenden Einführung von verbindlichen Familiennamen, wenn man doch mit den üblichen Spott- und Spitznamen, an die man sich gewöhnt hatten, ganz gut zurecht kam?

Der wichtigste Grund war das, was Juristen und Verwaltungsbeamte "Rechtssicherheit" nennen. Wenn Josef die Magdalena heiratet, muss unzweifelhaft feststehen, welcher Josef geheiratet hat, auch wenn er nach ein paar Jahren in ein anderes Dorf zog. Und wenn Wilhelm mit Heinrich einen Pachtvertrag schloss, musste auch nach Jahren klar sein, welcher Heinrich die Pacht zu zahlen hatte. Die Notwendigkeit einen Menschen zweifelsfrei identifizieren zu können wurde immer wichtiger, denn die Bevölkerung wuchs im Mittelalter stark und dadurch erschöpfte sich die Zahl der gebräuchlichen Namen, so dass immer mehr Menschen den gleichen Namen trugen. Die Unterscheidung durch verbindliche Beinamen wurde deshalb immer dringlicher. Hinzu kam erhöhte Mobilität, die Entstehung größerer Ortschaften und Städte und nicht zuletzt durch die aufkommende Verwaltung von Staat und Kirche, wurde ein differenzierteres Namensystem nötig, um eine Personenidentifizierung überhaupt möglich zu machen.

Vorreiter war auch hier der Adel, der häufig Wohnstätten- und Besitznamen führte. Dem Vorbild des Adels folgten die Bürger.

Familiennamen
entstanden schließlich, wenn der Beiname einer Person auf seine Nachkommen übertragen (vererbt) wurde. Dies war besonders für Verwaltungszwecke - zum Beispiel Erbschaftsangelegenheiten - wichtig, da Familiennamen nun verwandtschaftliche Beziehungen deutlich machten. Anfangs konnten die Familiennamen sich noch ändern, beispielsweise wenn sich der Beruf oder Wohnort des Namensträgers änderte oder wenn dieser mit seinem Namen nicht mehr einverstanden war. Erst im 15. Jahrhundert wird die kontinuierliche Verwendung des gleichen Familiennamens deutlich. So wurde z.B. erst ab dem 17. Jahrhundert die Namensgebung in Bayern gesetzlich geregelt. Und seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900 ist eine Änderung des Familiennamens nur durch einen staatlichen Akt und nur dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Die grosse Masse deutscher Familiennamen entstand übrigens in der Zeit vom 14. bis 16. Jahrhundert.