 |
Schäfer und Zöllner, Stadtbüttel und Köhler, Scharfrichter und Abdecker waren zwar lebensnotwendige Berufe, ihre Angehörigen galten aber als „unehrliche*) Leute“. Das gleiche Schicksal traf das fahrende Volk, wandernde Handwerksburschen, vertriebene Bauern und uneheliche Kinder. Diese „Unehrlichkeit“ war nicht strafrechtlicher, sondern sozialer Art. Wer mit diesem Makel behaftet war, der blieb von Rat, Gericht und Zünften ausgeschlossen - ja, oft sogar von einem ehrlichen Begräbnis. Man brauchte zwar jene Menschen, die niedere und „verwerfliche“ Dienste verrichteten, behandelte sie aber bisweilen wie Aussätzige, die im normalen Sozialgefüge keinen Platz hatten. Das war weder christlich noch gerecht sondern pharisäerhaft und heuchlerisch, denn es diente ausschließlich dazu, möglichst viele Menschen als Konkurrenten in Beruf und Gewerbe, im Wettbewerb um Wohnplätze und Ehepartner, im Bemühen um Versorgung und Schutz, kurz im Kampf um die tägliche Existenz auszuschalten.
Hand in Hand mit dieser demütigenden Einstufung und der Beschneidung der Rechte ging, wie ist es anders denkbar, die wirtschaftliche Not. Zwar gab es einige Abdecker, bei denen das Geld im Beutel klingelte, aber die meisten „unehrlichen Leute“ waren froh, wenn sie überhaupt das Notwendigste zu essen hatten. Wer aber sein Leben ständig in größter Not verbrachte und noch dazu mit dem sozialen Stigma der Anrüchigkeit behaftet war, der lebte gezwungenermaßen außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Wertgefüge und damit im Vorhof der Kriminalität. Der Versuchung zur Raub und Diebereien hatten die „unehrlichen Leute“ oft wenig Widerstand entgegenzusetzen. Ein kleiner Schritt nur vom Wege war dann meistens auch der erste Schritt in den Abgrund.
Noch 1804 behauptete Tribunalrat Becker, ein aufgeklärter, in Diensten der französischen Republik stehender Beamter, dass ein Abdecker von der „niedrigsten Classe“ nur „wenig Begriff hat“ von Ehre und „Schaamhaftigkeit“ habe. **) Er meinte damit Johannes Bückler, den „Schinderhannes“, der selbst gelernter Abdecker (Schinder) war. Der Schinderhannes, damals und noch heute eine der bekanntesten Räubergestalten Deutschlands, war als Spross einer Familie, die sich väterlicherseits seit mindestens hundert Jahren aus „unehrlichen Leuten“ zusammensetzte ohne echte Lebenschance. Seine Laufbahn war geradezu schicksalsbestimmt und vorgezeichnet: die Herkunft bestimmte die Zukunft.
|
 |
 |
__________________________________
*) „Unehrlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht etwa lügenhaft oder verbrecherisch, sondern man wollte zum Ausdruck bringen, dass die so bezeichneten Menschen kein Recht auf ehrenvolle Behandlung hätten, im Gegensatz zu den „ehrlichen“ Leuten, die normale Rechte hatten.
**) In: "Actenmäßige Geschichte der verschiedenen Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins". B.Becker war "Sicherheits-Beamter", das entspricht etwa unserem heutigen Staatsanwalt, des Bezirks Simmern im Hunsrück.
|
 |