Visitatio Canonica Ecclesiae Parochialis Apatinensis Kanonische Visitation
der Apatiner Pfarre, 1762 oder Mai 1763 *)


§ l Der Pfarrer

Ortspfarrer ist Simon Soldan. Er ist 38 Jahre alt. Er spricht Tschechisch und Deutsch gleich gut. Er war vorher anderthalb Jahre in Nádudvar als Administrator und ist hier als Pfarrer schon das vierte Jahr. Er trägt anständige Amtskleidung und eine Tonsur. Sein Haushalt besteht aus seinem leiblichen Bruder, dessen Ehefrau und zwei ehrbaren Witwen. Sonst beherbergt er keine verdächtigen Personen, weder in seinem Haushalt noch auswärts. Er ist weder zänkisch noch streitsüchtig und daher seinen Zuhörern auch nicht lästig. Er hängt weltlichen Geschäften unter Vernachlässigung der geistlichen Dinge nicht an. Die Diözesanstatuten hat er sauber abgeschrieben und er hält sich auch danach, soweit dies an diesem neuen und bis jetzt ungeordneten Orte möglich ist.

Er besitzt auch ein Protokollbuch, in das er sowohl die erzbischöflichen Zirkulare und Dekrete als auch die des Generalvikars des Konsistoriums und des Dechanten einträgt.

Er führt gleichfalls ein Tauf- Trau- und Sterbebuch. Ein Firmungsprotokoll ist noch nicht vorhanden, weil bis jetzt an diesem Orte noch niemand gefirmt worden ist. Ein nach Vorschriften des Ritualbuches erstelltes Verzeichnis der gesamten Pfarrbevölkerung ist ebenfalls vorhanden. Ebenso besitzt er eine Heilige Schrift, die Beschlüsse des Konzils von Trient, einen Römischen Katechismus, wie auch das von den Missionsvätern unlängst eingeführte katechetische Büchlein aber kein Exemplar des kirchlichen Gesetzbuches. Er hält auf Reinlichkeit in seiner Kirche und im Pfarrhaus.

Folgende Stelle ist im Original durchgestrichen !

Wegen der nicht duldbaren gegenwärtigen Handlungsweise des Schulmeisters besucht der Pfarrer, seit Mitte des Jahres, die Schule nicht mehr, worüber an gegebener Stelle noch zu berichten sein wird.

Er hat einen Kaplan, den ehrwürdigen Herrn Michael Diviakovics, der ihm schon seit drei Jahren zur Seite steht. Dieser ist jedes Lobes und jeder Empfehlung würdig. Er wird aus den Einkünften des Pfarrers mitunterhalten und bezieht außerdem jährlich vierzig Gulden. Der Pfarrer selbst ist kanonisch investiert und wurde seiner- zeit vom ehrenwerten Herrn Kameralverwalter eingeführt.

§ 2 Verkündung der Gottesbotschaft

Der Pfarrer predigt, soweit dies möglich, dem Volke an den einzelnen Sonntagen und an den Festen des Jahres das Wort Gottes und tut dies, soweit es seine Kräfte erlauben, mit genügendem Eifer und Hingabe. Beim Predigen pflegt er, weder aus Bosheit noch aus Unkenntnis, irgend etwas Irriges zu verkünden. Er verdreht auch nicht den Wortlaut der hl. Schrift, verstümmelt nichts, sondern trägt ihn vollständig und mit Ehrfurcht vor. Seine Predigten paßt er meistens den Geheimnissen des vorgetragenen Evangeliums und dem Volksbrauch an und hält sie vormittags. Die Fastenpredigten über das Leiden des Herrn wie auch die Katechesen hält er dagegen jeden Sonntag nachmittags, um so seine Pfarrkinder in den Glaubensgeheimnissen zu unterweisen und zu prüfen. Auch werden die von den Missionsvätern eingeführten Regeln eingehalten. Eine Kanzel zum Predigen ist vorhanden, ebenso ein Evangelienbuch, aus dem jeden Sonntag und an den Festtagen, in der Fastenzeit aber täglich, dem Volke das Evangelium in der Volkssprache vorgelesen wird.

§ 3 Das Spenden der Sakramente und insbesondere der Taufe.

Die Taufe wird nach Möglichkeit nicht eine Stunde aufgeschoben. In der Kirche ist ein Taufbrunnen mit feierlich geweihtem Wasser, das reinlich und verschlossen aufbewahrt wird. Zur strengen Winterszeit wird etwas Taufwasser im Pfarrhause aufbewahrt. Das hl. Chrisam wird in einer dreiteiligen Zinnkanne in einem Schrank, der sich bei dem Taufbecken befindet, sauber und geziemend aufbewahrt. Zur Taufe werden höchstens ein Pate und eine Patin zugelassen. Diese müssen bekannte und verläßliche katholische Ortsbewohner sein. Die Taufe wird, Notfälle ausgenommen immer in der Kirche gespendet. Die von Hebammen oder anderen Personen notgetauften Kinder werden im allgemeinen, wegen der größeren Sicherheit, durch den Pfarrer bedingt noch einmal getauft. Die Zeremonien dagegen werden in der Kirche nur nachgeholt, wenn die Nottaufe durch den Pfarrer selbst gespendet wurde. In dieser Pfarre gibt es zwei Hebammen. Beide können taufen, da sie darin vom Pfarrer unterrichtet und von ihm auch vereidigt worden sind.


Aus der Visitation des Dechanten in Apatin am 10. Juli 1766:

Frage: Haben Nichtkatholiken in den letzten drei Jahren zum römischen Glauben bekannt?
Antwort: Alle Nichtkatholiken, die bis jetzt in Apatin lebten oder von anderswo hierher kamen, haben sich zu wahren Glauben bekehrt. Es sind die folgenden:

Es folgt eine Aufzählung von 24 Fällen.

Danach das Kapitel:

Vom Glauben abgefallene.

In dieser Hinsicht müßte man sich besonders der Waisen annehmen und dafür Sorge tragen, daß für sie ein allgemeiner Vormund und Aufseher eingesetzt wird. Diese werden nämlich, weil niemand sich um sie kümmert und Rechenschaft gibt, tausendfach ausgenützt, ihres Erbes beraubt und daher auch nicht zum Besuch der Schule angehalten, sondern sofort, auch wenn sie dazu nicht fähig sind, zu verschiedenen nichtigen Dienstleistungen gezwungen, dann von ihren Dienstgebern, anstatt den wohlverdienten Lohn zu erhalten, nackt und bloß vertrieben, so daß sie schließlich, ausgemergelt und umhervagabundierend, in die Hände der Raitzen fallen.

So hat sich wenigstens vor einigen Jahren ein ähnlicher Fall zugetragen, wo ein Waisenknabe aus Apatin von Serben entführt, bei ihnen in Sombor noch gesehen, aber trotz aller aufgewendeten Mühe nicht mehr aufgefunden worden ist. Sicherlich könnte man aber, wenn man ernsthaft nachforschen würde, noch mehrere davon, die aus den verschiedenen der neuangesiedelten Ortschaften in ihre Hände gefallen sind, als vom Glauben abgefallene wieder auffinden. Dies alles aber geschieht aus Mangel an Fürsorge, die man ihnen schuldig geblieben ist.

Kanonische Visitation ohne Datum, wahrscheinlich 1783

Das ganze Protokoll ist mit der Hand geschrieben. Die Fragen sind von jemand sauber und schön vorgeschrieben. Die Antworten dagegen, wahrscheinlich vom Visitator, flüchtig und oft unleserlich hingekritzelt.


§ l Der Pfarrer

Ortspfarrer ist der hochwürdige Herr Simon Soldan, Ehrenkanonikus des Erzbistums Kalocsa, 58 Jahre alt. Er spricht deutsch und mährisch gut. Er ist kränklich und schon seit 25 Jahren hier. Vorher war er 2 Jahre lang Pfarrer in Nadudvar und 7 Jahre Kaplan in Neusatz. Er hat neben sich zwei Kapläne. Der eine, ein Weltgeistlicher, ist der hochw. Herr Michael Diviakovich schon fast zwei Jahre. Der andere ist ein Franziskanermönch der Kapistranischen Provinz). Beide gehorchen seinen Anordnungen und er hat gegen die beiden keine Beschwerden zu erheben.

§ 2 Die Verkündung der Gottesbotschaft

Der Pfarrer pflegt in der Fastenzeit an allen Sonn- und Festtagen zweimal am Tag zu predigen. Zur Zeit der Osterbeichte, weil er den ganzen Tag von Beichtwilligen belagert wird, gibt es keine Predigt, denn selbst zur Zeit des Gottesdienstes, wären Ansprachen nutzlos, weil das Volk von der Arbeit ermüdet während der Messe schläft. Sonst werden an jedem Sonn- und Festtag vom Pfarrer oder vom Kaplan Predigten gehalten. Die Predigten befassen sich teilweise mit der Leidensgeschichte des Herrn oder mit dem Mysterium des eben gefeierten Festes oder sie sind Erklärungen des Tagesevangeliums oder irgend eines Glaubensartikels. Das Evangelium in der Volkssprache wird am Vormittag vor der Singmesse oder nachmittags vor der Vesper verlesen. Die Katechesen für die Knaben und die männliche Jugend pflegen früh vor der Singmesse stattzufinden, weil diese dann am leichtesten sich dazu einfinden. Für die Mädchen gibt es diese am Nachmittag. Alle werden aber einer Prüfung unterzogen.

§ 3 die Taufe, § 4 die Firmung und § 5 die Eucharistie ausgelassen.

§ 6 Die Buße

Da es nur einen Beichtstuhl in der Sakristei gibt, in der Kirche selbst aber dafür kein geeigneter Platz ist, wo so viele und häufige Beichten gehört werden können, besonders wo viele taub, Stammler oder sonst wie schwer verständlich sind, durch den Klang der Glocken, der Orgel und den lautem Gesang des Volkes der Beichtvater weniger versteht als die Herumstehenden; da außerdem weder der Beichtvater noch die ärmlich bekleideten Beichtkinder imstande sind, im Advent, wo alle beichten kommen, oder zur österlichen Zeit, wenn der Frost noch anhält, ohne gesundheitlichen Schaden, längere Zeit auszuhalten, wodurch selbst das häufige Beichten schwierig und verhaßt werden kann und es dazu kommen kann, daß aus Furcht, gehört zu werden, schwere Sünden ungebeichtet bleiben. Da also dieser Ort weder einen geeigneten Beichtstuhl hat noch ein solcher aufgestellt werden kann, hat die Erfahrung gelehrt, daß wenn sowohl dem Beichtvater als auch den Beichtkindern eine bequeme Möglichkeit zum Beichten geboten wird, die Gläubigen auch geneigter sind, aufrichtige Beichten abzulegen. Deshalb wurden Beichten bisher im Zimmer so abgenommen, daß der Priester im Chorhemd und Stola in diesem Beichtzimmer so saß, daß er keinen der Beichtenden sehen konnte. Die geschlossene Tür des Zimmers hat aber ein verglastes Fenster, durch das alle im Nebenzimmer sehen, wer von den Beichtenden hineingeht. Diese Art des Beichthörens wurde anläßlich der letzten kanonischen Visitation besonders gelobt und gutgeheißen. Deshalb bittet der Pfarrer den Herrn Erzbischof inständig, dies weiter zu gestatten oder falls anderen nicht, wenigstens ihm, der schon in Jahren, kränklich und von Schmerzen geplagt ist, dies in der ihm schädlichen Zeit des Winters gnädigst gewähren möge.

§ 16 Die Friedhöfe

Es gibt nur einen Friedhof. Dieser liegt außerhalb des Ortes, 40 Klafter lang und 40 Klafter breit. Er ist von einem Heckenzaun umgeben und hat ein Tor, das nur bei Bedarf geöffnet, sonst aber immer geschlossen gehalten wird. Es gibt eine Totenkapelle, von der Gemeinde erbaut, mit einem Kreuze. Die Kapelle wurde mit Genehmigung des Ordinariates vom Ortspfarrer benediziert. Einst gab es im Ort selbst einen Friedhof, um die Kirche herum, doch wird seit vielen Jahren niemand mehr auf ihm beerdigt. Obwohl der Friedhof nur selten gejätet wird, ist er ziemlich sauber und die Kreuze sind gut sichtbar. Er ist ausschließlich Katholiken vorbehalten, und kein Andersgläubiger ist hier beerdigt worden. Die Leichen werden in genauer Reihenfolge und tief bestattet. Sie werden nur 24 Stunden in den Häusern belassen, es sei, man könne sie wegen des Leichengeruchs nicht länger dort dulden.

§17 Beschwerden des Pfarrers

Die vordringlichste Schwierigkeit und größte Beschwerde des Pfarrers wird in einer schriftlichen Eingabe, welche der Ortspfarrer verfaßt hat, hier vorgelegt.

Eingabe des Pfarrers an den Erzbischof:

Nachdem Papst Clemens XIV, in Anbetracht des Verfalls gewisser Feste, alle Bischöfe in seinem am 22. Juli 1771 herausgegebenen Breve ermahnt hat, alle ihnen anvertrauten Völker eifrig zu belehren worin die rechte Ordnung im Feiern der Festtage besteht, damit nicht die Herzen der Christgläubigen durch Weinrausch, Trunkenheit und weltliches Gehaben beschwert werden und seine Mahnung darin gipfeln ließ, sie mögen darum bemüht sein, alle profanen und weltlichen Schauspiele von öffentlichen Plätzen fernzuhalten, hat vom gleichen Geist des Eifers ergriffen seine Exzellenz, der gegenwärtige Primas und Erzbischof, allen Angehörigen seiner Erzdiözese dasselbe auf das strengste angeordnet. Er fügte auch die Mahnung hinzu, sie mögen sich an die göttliche Weissagung erinnern, die von Ezechiel und Malachias bezeugt ist, daß nämlich alle Festlichkeiten, die von den Menschen durch eine lasterhafte Gewohnheit besudelt werden, von Gott gleichsam wie Unrat verworfen und zerstreut werden.

In Übereinstimmung mit obigem hat der Pfarrer es als seine vordringlichste Aufgabe erachtet, das ihm anvertraute Volk durch häufig wiederholte Ermahnungen darauf hinzuweisen, seine Feste würdiger, als dies bisher geschehen war, zu begehen. Zum Glück hatte er darin auch Erfolg, weil nämlich das ganze Volk, als es diese so eindringlichen Mahnungen des Papstes und des Erzbischofs vernahm, insgesamt wie vom Donner gerührt war. Nachdem es so aus dem Schlaf gerissen worden war, begann es ernstlich darüber nachzudenken, wie schädlich, anstössig und ruchlos es bisher seine Sonntage gefeiert hat, und in welch verkommenem Geiste die törichte und haltlose Jugend sich bisher in allen möglichen Schandtaten austobte, indem sie an allen Sonntagen, anstatt sich zur Katechese und anderen Andachten zu versammeln, lieber einander zu Reigen und Tanz einlud und vorbereitete. Sie bevölkerten solcherart, kaum war der Gottesdienst zu Ende, in Scharen alle zehn Wirtshäuser, um hier die Nacht hindurch unter großem Gedränge und Saufereien, dem Tanz zu frönen.

Damit haben sie nicht nur ihre Eltern arg bedrängt, sondern auch häufig schwere Schelmenstreiche verübt. So kam es endlich dazu, daß über 300 Burschen mit der gleichen Zahl leichtfertiger Mädchen sich allen tierischen und fleischlichen Lüsten bis zum Überdruß hingaben.

Dies wurde möglich, weil dem Tanze auch Ortsfremde sich zugesellten, die von ihnen sowohl im Glauben als auch in den Sitten stark verschieden sind. So wurden ganze Nächte hindurch Saufereien, Tanz, Lärm, Streit und Blutvergießen, Gotteslästerungen, Fluchen, Hurereien und Deflorationen sogar auf offener Straße durchgeführt. Ja, man war so sehr darauf versessen, Ehebrüche zu begehen, daß vor ihrer Schamlosigkeit nicht nur die Mädchen, sondern selbst fremde Ehefrauen nicht mehr sicher sein konnten. Man bedrängte diese Frauen indem man die Haustore aufbrach oder die Fenster einschlug. Ging aber der Ehemann, um sie zur Vernunft zu bringen, hinaus, schlug man diesen mit kräftigen Hieben zu Boden und verlangte von ihm, ihnen die Frau zu überlassen. Es gab auch mutwillige Burschen, welche den Wagen anderer Bauern auf das Hausdach hinaufzogen. Sie haben schließlich ihr Werk durch die Gründung der dreifachen Zunft der Schelme, der Hurer und der Säufer gekrönt.

Das Volk sah, wie diese und mehrere andere Lustbarkeiten an fast allen Feiertagen so offenkundig zur Schande des ganzen Ortes durchgeführt wurden und, daß weder die Gastwirte noch die Gemeinde diesem Übel Einhalt gebieten konnten. Ja nicht einmal die Kameralverwaltung konnte irgendein wirksames Heilmittel dagegen einsetzen, wie sehr sie auch bemüht war einzugreifen und unter Einberufung von 50 bewaffneten Männern aus zwei Bezirken die Anführer dieser Ausschreitungen zu fangen versuchte.

Schließlich wurden doch ungefähr 30 Rädelsführer aneinander gefesselt und in Beinschellen wie Räuber durch den ganzen Ort herumgeführt und nachher auf dem Kirchplatz an den Pranger gestellt, wo sie drei volle Stunden unter starken Wehklagen büßten. Selbst der Dorfrichter wurde auf Weisung der hohen Hofkammer von seinem Amt abgesetzt.

Die Bewohner Apatins kamen schließlich zur Einsicht, daß es in diesem so ausgedehnten und volkreichen Orte, wo solche Ansammlungen von Menschen unterschiedlicher Art und Neigungen anzutreffen sind und wo die Jugend allein 2366 Personen zählt, einen sonntäglichen Tanz gibt, der durchaus verrucht, höchst gefährlich und sowohl Gott als den Menschen verabscheuungswürdig ist und daß die Jugend durch diesen Tanz, solange er so fortdauert, so verdorben wird, daß sie aller Menschenwürde entblößt, alle Zucht, Gehorsam, Scham und Furcht von sich abschüttelnd, sowohl ihren Eltern als ihren Dienstherren, sowohl Gott als auch dem Kaiser ganz und gar nutzlos, ja vielmehr allen zur Gefahr wird. Deshalb beschlossen die Bewohner von Apatin aus eigenem Antrieb und eines Sinnes zu geloben, ihrer Jugend an Festtagen keine Tanzunterhaltung mehr zu gestatten.

Der Pfarrer trat, sobald er von dieser heilsamen und erwünschten Absicht des Volkes Kenntnis bekam, an den selig verstorbenen Kameralverwalter Paul von Krusper heran und berichtete ihm davon selbst. Er schrieb darauf mit dessen vollem Einverständnis durch Vermittlung des verstorbenen Ordensmannes Pater Thaddäus Hegedusch an den Erzbischof und Primas und berichtete über diese Absicht des Volkes. Als er aber von diesem einfach keine Antwort erhielt, tat der Pfarrer, was die Ehre Gottes, das Heil der Seelen und die Not des Volkes verlangten und was ihm der gegenwärtige Herr Pfarrer von Baja, der sich damals in Apatin aufhielt und auch der greise Exjesuit Ambrosius Gabler zu tun geraten hatten. Sie bekräftigten nämlich, daß wer schweigt, einverstanden ist. Dadurch ermuntert, las er bei der Kirchweihe Maria Himmelfahrt, nach einer Predigt, die er zum Lob dieses Gelöbnisses gehalten hat, den Gelöbnistext, den der Richter, alle Geschworenen und vierzig ausgewählte Männer der Gemeinde unterzeichnet hatten, dem Volke vor und setzte ihn mit Einverständnis der ganzen Pfarrgemeinde in Kraft. Welch reiche Früchte dieses Gelöbnis in den darauffolgenden Jahren gebracht hat und mit welcher Andacht und Bescheidenheit, unter Ausschluß aller profanen, der Heiligkeit dieser Tage auf das höchste widerstrebenden lärmenden Belustigungen und Possenreißereien die Festtage von nun an gefeiert werden, ist Gott und den Apatinern selbst wohlbekannt, dies aber solchermaßen, daß jenes Sodom von einst plötzlich in ein himmlisches Jerusalem umgewandelt erscheint. Wie sehr aber dieses Gelübde zur besseren Erziehung und Bewahrung der ganzen hiesigen Jugend beigetragen hat, wird jedem leicht klar werden, der die Lebensweise und die Sitten der jetzigen Jugend mit ihren vorherigen, viehischen, vergleicht. Schon daraus ist klar beweisbar, wie nützlich und Gott gefällig dieses Gelöbnis ist und warum es der ganze Ort ohne Rücksicht auf die vielen Schmähreden, die er von Unerfahrenen zu hören bekommt, ohne Rücksicht auf das Beispiel vieler benachbarten Gemeinden, die sich an solchen Tagen dem Tanze hingeben, dennoch durch alle diese Jahre aus voller Seele und ohne jede Übertretung einhält.

Nun versuchen aber einige Ortsfremde, die weder den Zweck noch den Nutzen dieses Gelöbnisses einsehen und daher die von höchster Stelle in dieser Sache erlassenen Verfügungen, die zwei volle Jahre nach diesem Gelöbnis erlassen wurden, nicht als Beschränkung der Lustbarkeiten, sondern als ein vollständiges Verbot des Tanzens beschimpfen, diese heilsame Einrichtung zu verteufeln und so dem Volke verhaßt zu machen.

Aus diesem Grund zählt der Pfarrer diese Angriffe, die sowohl Gott beleidigen, als auch dem Frieden, den Sitten und der in der Erziehung der Jugend notwendigen guten Zucht zuwiderlaufen und dadurch dem Heile so vieler Seelen zur Gefahr und zum Schaden reichen, schon in ihrer Absicht zu seinen vorzüglichsten Schwierigkeiten und größten Beschwerden. Dies umso mehr, als dieses Gelöbnis der Apatiner der einzige Schutzwall ist, der gegen den Einfluß aller schlechten Sitten an Festtagen aufgeworfen ist, und so die Sache Gottes leicht und sicher schützt und verteidigt. So bleibt der unschätzbare Preis des vergossenen göttlichen Blutes bewahrt, nirgends wird etwas vorweggenommen, vielmehr ist Staat und Kirche selber großer Nutzen erwachsen.

So unterbreitet der Pfarrer Eurer Erzbischöflichen Exzellenz dies kniefällig und stellt es dem allerhöchsten Wohlwollen in aller Ergebenheit anheim.

Frage: Was hat der Pfarrer gegen seine Gegner unternommen?
Der Pfarrer hat alle militärischen, Kameral- und Komitatsbeamten, welche etwas dagegen einzuwenden hatten, mit den gleichen Gründen, wie er sie schriftlich niedergelegt hat, beruhigt und zum Schweigen gebracht.

Frage: Welche Hoffnung eines guten Ausgangs blieb ihm?
Es ist bezeichnend, daß einer von denen, der dieses Gelöbnis vorher bekämpfte und verlangt hatte, man möge dieses so heilsame Mittel nach dem Tode des Pfarrers abschaffen, durch den Pfarrer überzeugt, nun selbst um dessen Bestätigung bei Seiner Exzellenz dem Erzbischof vorstellig geworden ist. Da dieses Mittel das einzige ist, welches die Jugend dieses Ortes am sichersten im Zaume halten kann, bittet der Pfarrer zusammen mit der Gemeinde erneut untertänigst um dessen Bestätigung.

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*) Entnommen aus: "Kanonische Visitationen der Apatiner Pfarrei im XCVIII. und XIX. Jahrhundert" Eingeleitet, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Anton Selgrad.
Band 17 DONAUSCHWÄBISCHES ARCHIV, Reihe V: Apatiner Beiträge, Straubing 1979